Fakten Check: Mehrkostenvereinbarung für Füllungsleistungen
Fachwissen von den Experten 28 Absatz 2 SGB V regelt, dass bei Füllungen, die nicht im GKV-Sachleistungskatalog enthalten sind, Mehrkosten berechnet werden können. Viele Zahnarztpraxen stellen sich jedoch häufig die Frage, welche Mehrkosten mit dem Patienten vereinbart werden dürfen. Dieser Blog-Beitrag gibt Dir einen wertvollen Aufschluss über die wichtigsten Fakten. WAS REGELT DER § 28, …
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