Was ist besser: Leasing oder Kaufen?
Marcel Nehlsen,
Gastautor
Wenn es darum geht, in deine Arzt- bzw. Zahnarztpraxis zu reinvestieren, stehst du oft vor der Frage: Soll ich das neue Gerät kaufen und einen hohen Einmalpreis zahlen, oder lieber leasen, um meine Liquidität durch gleichbleibende monatliche Raten zu schonen? Eine universelle Antwort darauf gibt es leider nicht.
Wirtschaftliche und steuerliche Unterschiede
Wir zeigen dir hier die wesentlichen wirtschaftlichen und steuerlichen Unterschiede auf und geben dir ein paar Tipps, die dir bei deiner Entscheidung helfen können.
Fakten zu Leasing:
Beim Leasing schließt du einen Vertrag mit einer Leasinggesellschaft ab und zahlst über einen festgelegten Zeitraum eine monatliche Leasingrate. In der Regel beträgt die Laufzeit für medizinische Geräte 3 bis 5 Jahre. Am Ende der Laufzeit kannst du das Gerät oft gegen eine Schlusszahlung übernehmen.
Wirtschaftlich gesehen bringt dir das Leasing planbare, monatlich gleichbleibende Kosten und einen festen Nutzungszeitraum für das Gerät. Steuerlich kannst du die Leasingraten in voller Höhe als Betriebsausgaben ansetzen, was deinen Gewinn mindert. Das Gerät taucht nicht in deinem Anlagenverzeichnis auf, da das Eigentum bei der Leasinggesellschaft bleibt. Du nutzt es also, ohne Eigentümer zu sein.
Das solltest du wissen:
Manche Leasingverträge verlängern sich nach Ablauf der Laufzeit automatisch, wenn du sie nicht rechtzeitig kündigst. In solchen Fällen kannst du weiterzahlen, obwohl das Gerät längst abbezahlt ist. Am besten kündigst du den Leasingvertrag direkt nach Abschluss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, um das zu vermeiden.
Sonderzahlung ist möglich:
Es gibt außerdem die Möglichkeit, zu Beginn der Leasinglaufzeit eine Sonderzahlung zu leisten, die ebenfalls als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden kann. Diese mindert deinen Gewinn und verkürzt gleichzeitig die Vertragslaufzeit. Aber Vorsicht: Sobald das Leasing endet, gibt es keine steuerlich abziehbaren Betriebsausgaben mehr, was hinten raus wieder zu einer höheren Steuerbelastung führen kann. Hierbei spricht man von einer „Steuerverschiebung“. Das bedeutet, du zahlst nicht weniger Steuern, sondern nur zu einem späteren Zeitpunkt – am Ende bleibt die Steuerlast gleich.
Leasing kann eine gute Option sein, wenn du deine Eigenmittel schonen möchtest oder bei einer Bank eine ungünstige Bonitätsbewertung oder schlechte Finanzierungskonditionen vermeiden willst. Allerdings sind diese Vorteile bereits in den Leasingraten eingepreist, sodass du für die Flexibilität und den Komfort des Leasings meist mehr zahlst.
Mein Tipp für dich:
Um die tatsächlichen Kosten des Leasings besser zu verstehen, multipliziere die monatlichen Leasingraten mit der Anzahl der Monate und addiere die Schlussrate. Oft wirst du feststellen, dass der Gesamtbetrag über dem Kaufpreis des Geräts liegt – das spiegelt die Finanzierungskosten wider, die im Leasing enthalten sind.
Fakten zum kauf:
Beim Kauf geht das Eigentum des Geräts direkt auf dich über, sobald du den Kaufpreis bezahlt hast. Je nach Höhe kann der Kauf eine Belastung für deine Liquidität darstellen, weshalb oft eine Finanzierung über die Bank gewählt wird. Wirtschaftlich kannst du langfristiger planen, in der Regel mit einer Nutzungsdauer von 5 bis 10 Jahren, was auch der Abschreibungszeitraum ist. Häufig sind Geräte auch nach Ablauf dieser Zeit noch nutzbar.
Steuerlich gesehen kannst du beim Kauf keine monatlichen (Leasing-)Raten als Betriebsausgaben absetzen. Stattdessen wird das Gerät in deinem Anlagevermögen aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese Abschreibung mindert deinen Gewinn Jahr für Jahr. Bei einem Gerät, das über 8 Jahre abgeschrieben wird, kannst du beispielsweise jährlich 1/8 des Kaufpreises als Betriebsausgabe geltend machen – vergleichbar mit den Leasingraten.
Das solltest du wissen:
Im Jahr der Anschaffung wird die Abschreibung nur zeitanteilig berücksichtigt. Kaufst du das Gerät also zum Beispiel im Dezember, wird nur 1/12 der jährlichen Abschreibung im ersten Jahr angerechnet. Das bedeutet, größere Anschaffungen zum Jahresende sind steuerlich oft weniger attraktiv, wenn du sofort eine hohe Gewinnminderung erzielen möchtest.
Zwar gibt es beim Kauf keine steuerlich abziehbare Sonderzahlung, aber du kannst unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % des Kaufpreises nutzen, wenn dein Praxisgewinn unter 200.000 € liegt. Das ist vor allem für kleinere Praxen interessant, um die Steuerlast zu senken.
Fazit:
Ob Leasing oder Kauf – aus steuerlicher Sicht gibt es keinen klaren Gewinner. Beide Modelle bieten steuerliche Vorteile, aber auf unterschiedliche Weise. Die Leasingraten sind sofort als Betriebsausgabe abziehbar, während der Kauf über die Jahre abgeschrieben wird. Letztlich hängt die Entscheidung davon ab, wie es um deine Liquidität steht und welche langfristigen Pläne du für deine Praxis hast.
Wenn Aspekte wie Liquidität, Bonität und Steuersatz für dich nicht entscheidend sind, solltest du vor allem wirtschaftlich prüfen, welches Modell für dich langfristig günstiger ist. Achte dabei darauf, dass das Leasing nicht durch die Finanzierungskosten teurer wird als der Kauf. Oft lohnt es sich, diese Entscheidung gemeinsam mit deinem Steuerberater zu treffen, um alle Details zu besprechen und die beste Lösung für deine Praxis zu finden.
Kontaktdaten des Gastautors:
Marcel Nehlsen
Diplom-Finanzwirt (FH) | Steuerberater | Partner
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)
Steuerkanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB
Homepage: www.laufmich.de
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