13.06.2023

VERLORENE SCHÄTZE IN DER ZAHNARZTPRAXIS – CHAIRSIDE LEISTUNGEN NACH BEB

Sabine Schmidt,
Abrechnungsspezialistin

WAS SIND ÜBERHAUPT CHAIRSIDE-LABORLEISTUNGEN?

Chairside-Laborleistungen sind zahntechnische Leistungen, die direkt am Behandlungsstuhl, im Mund des Patienten oder im Eigenlabor der Zahnarztpraxis erbracht werden. In der Zahnmedizin kreist häufig der Mythos, dass zahntechnische Leistungen nur dann berechnungsfähig sind, wenn Sie im zahntechnischen Labor durchgeführt werden bzw. wenn sie von einem Zahntechniker erbracht werden. Dieser Mythos ist nicht haltbar.

WAS IST DIE GEBÜHRENRECHTLICHE GRUNDLAGE?

Die Grundlage für die Berechnung von zahntechnischen Leistungen ist im § 9 der Gebührenordnung für Zahnärzte geregelt. Auf Basis dieser Grundlage sind die tatsächlich entstandenen, angemessen Kosten für zahntechnische Leistungen zusätzlich zum zahnärztlichen Honorar berechnungsfähig, sofern die Leistung selbst keine Einschränkung hierzu vorsieht. Diese Grundlage gilt auch für die direkt vom Zahnarzt/der Zahnärztin erbrachten zahntechnischen Leistungen.

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WIE ERFOLGT DIE KALKULATION DIESER ZAHNTECHNISCHEN LEISTUNGEN?

Die Berechnungsgrundlage bildet in der Regel die BEB (Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen). Ein Großteil der Zahnarztpraxen verwendet die BEB 97. Des Weiteren existiert die BEB Zahntechnik© aus dem Jahr 2009. Chairside-Laborleistungen sind jedoch in den meisten Fällen nicht in der BEB enthalten und können daher sowohl hinsichtlich der Formulierung als auch in Bezug auf die BEB-Ziffer selbst gestaltet werden. Allerding sollte immer eine realistische betriebswirtschaftlich orientierte Kalkulation der einzelnen Leistungen erfolgen.

Zur Preisermittlung werden folgende Komponenten benötigt:

  • Planzeit
    • Planzeit vom VDZI oder die selbst ermittelte Zeit für die jeweilige zahntechnische Leistung – diese wird in Minuten angegeben.
  • Rüst- und Verteilzeit
    • Rüstzeit: Einstellzeiten von Maschinen und Werkzeugen
    • Verteilzeit: hier unterscheidet man zwischen sachlicher und persönlicher Verteilzeit, z. B. Wartezeiten bis zur Ausgabe des Werkstückes
  • Risikozuschlag
  • Investitions-/Innovationszuschlag

Kalkulationsbeispiel:

Nachfolgend ein Beispiel zur Kalkulation bei einer 10-minütigen Tätigkeit, die direkt durch die Zahnärztin/den Zahnarzt erbracht wird (z. B. aufwendiges Ausschleifen einer Krone vor der Rezementierung):

Maßgeblich für den angesetzten Stundensatz ist immer, wer die Leistung erbringt (Zahnarzt/Zahnärztin, Mitarbeiter/in, Zahntechniker/in, Zahntechnikermeister/in).

Was sind beispielhafte klassische Chairside-Laborleistungen und welche Honorarverluste resultieren aus der Nichtberechnung?

  • BEB 97 – 0723 (16,91 Euro) – Einfache Zahnfarbbestimmung mit Farbring
  • BEB 97 – 0724 (33,81 Euro) – für eine Farbe, die nicht einem Konfektionszahn entspricht, z. B. mit individueller Zeichnung
  • BEB 97 – 5306 (5,92 Euro) – Keramik Konditionieren/Silanisieren.

Honorarverlust pro Woche und Jahr (gerechnet mit 44 Arbeitswochen pro Jahr):

Bei den in Klammer angegebenen Preisen zu den einzelnen BEB-Leistungen handelt es sich um Durchschnittspreise – wir empfehlen eine betriebswirtschaftlich stimmige Kalkulation für jede einzelne Praxis vorzunehmen.

  • BEB 0817 (20,29 Euro) – Auswahl Implantat-Abutment
  • BEB 0732 (10,14 Euro) – Desinfektion Abdruck/Werkstück

Honorarverlust pro Woche und Jahr (gerechnet mit 44 Arbeitswochen pro Jahr):

Diese 6 FRAGEN SOLLTEst du dir in der PRAXIS STELLEN, WENN CHAIRSIDE-LABORLEISTUNGEN BISLANG NICHT VOLL AUSGESCHÖPFT WERDEN?

  1. Werden sämtliche zahntechnischen Leistungen, die erbracht werden, auch dokumentiert?
  2. Ist dem Team klar, welche zahntechnischen Leistungen dokumentiert werden müssen?
  3. Hat die Abrechnungskraft der Praxis die Information, welche zahntechnischen Leistungen im Behandlungszimmer bzw. im Eigenlabor erbracht wurden?
  4. Wurden die Leistungen betriebswirtschaftlich stimmig kalkuliert?
  5. Erfolgt regelmäßig eine Neukalkulation der Leistungen? (mindestens einmal im Jahr)
  6. Wer informiert das Team, wenn neue Laborleistungen angelegt wurden?

Fazit:

Jede Praxis sollte ihre Chairside-Laborleistungen ermitteln, betriebswirtschaftlich stimmig kalkulieren und dokumentieren. Dieser wertvolle Umsatz erbrachter Leistungen sollte gerade in Zeiten der Budgetierung und der Inflation nicht verschenkt werden.

Angebot:

Sabine Schmidt ist nicht nur Expertin in der zahnärztlichen Abrechnung, sondern darüber hinaus auch Mentorin. D.h. Sie hilft Dir Deinen Arbeitsalltag entscheidend zu erleichtern. Nutze die Chance und lerne direkt von Deiner Mentorin Sabine Schmidt.

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Ausführliche Informationen erhältst Du hier und direkt bei Deinen Ansprechpartnern/innen der DFA unter 07216271000.

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