03.11.2025

Barrierefreiheits- stärkungsgesetz (BFSG) ab 28.06.2025!

Dr. Sebastian Schulz,
Gastautor

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 28.06.2025!

Das müssen Zahnarzt- und Arztpraxen für ihre barrierefreie Website wissen!

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barriere­frei­heits­stärkungs­gesetz (BFSG) in Kraft getreten. Es soll die digitale Inklusion für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Personen mit zeitweisen Einschränkungen fördern. Für deine Zahnarzt- oder Arztpraxis bedeutet das BFSG die Pflicht, deine Praxishomepage barrierefrei zu gestalten, sofern deine Praxis bestimmte Kriterien erfüllt. Im Folgenden erhältst du eine Kurzübersicht der wichtigsten Änderungen. Den vollständigen Artikel findest du bei unserem Partner IEQ-health.

Ein wichtiger Hinweis vorab: Dieser Artikel ersetzt keine dezidierte Rechtsberatung. Rechtliche Fragestellungen sollten immer mit einem spezialisierten Anwalt besprochen werden.

Wann gilt das BFSG für deine Praxis?

Entscheidend für die Geltung des BFSGs ist, ob deine Website „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ anbietet, z. B.:

  • Videosprechstunden
  • Online-Terminbuchung
  • Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen bzw. deren Anbahnung
  • U.U. reicht schon das Angebot der Kontaktaufnahme in Form von Nennung der Mailadresse, einer Telefonnummer oder anderer konkreter Kontaktdaten

Welche Anforderungen stellt das BFSG an deine Praxishomepage?

Das BFSG orientiert sich an den sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, die international anerkannte Standards für digitale Barrierefreiheit beschreiben. Dazu zählen z. B. Standards wie Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit, hohe Kontraste, sowie die mobile Optimierung, die viele Praxiswebsites aufgrund der Wichtigkeit von Smartphones und Tablets in der Kommunikation schon erfüllen.

Zudem muss eine Barrierefreiheitserklärung im Fußbereich der Praxishomepage platziert werden, die die BFSG-Konformität bestätigt. Weitere Details und Erklärungen zu diesen Standards findest du bei unserem Partner IEQ-health.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Neben der vor allem in der (Zahn-) Medizin moralisch-ethischen Verpflichtung, auch Patienten (m/w/d) mit Einschränkungen an den digitalen Medien partizipieren zu lassen und über Angebote deiner Praxis zu informieren, hält die BFSG-konforme Umstellung und damit die barrierefreie Website auch viele Vorteile für deine Praxis bereit. Das heißt selbst wenn du nicht die BFSG-Anforderungen erfüllen musst, könnte sich die Umsetzung für dich lohnen.

Argumente, die für eine Umstellung sprechen, sind:

  • Größere Reichweite: mehr Neupatienten erreichen, einschließlich Menschen mit Handicaps, die zahlenmäßig in der Bevölkerung sehr relevant sind
  • Bessere Nutzerfreundlichkeit: eine einfache Navigation kommt allen Nutzern, auch denen ohne Handicap, zugute.
  • Flexibilität: mobile Nutzung, Screenreader und Tastatursteuerung
  • Vertrauensaufbau: Barrierefreiheit signalisiert, dass ihr mit eurer Praxis am Zahn der Zeit seid und euch alle Patientengruppen wichtig sind
  • SEO-Vorteile: Suchmaschinen bevorzugen gut strukturierte, barrierefreie Websites.

Wie setzt du die Barrierefreiheit bei deiner Praxishomepage um?

Es sind insgesamt 55 Kriterien, die auf den oben genannten Guidelines basieren, umzusetzen. 

Folgende Schritte sind u. a. wichtig:

  • Prüfung der aktuellen Website, hier gibt es diverse kostenlose Prüfprogramme im Netz
  • Anpassung von Design, Funktion und Code
  • Einbau einer Barrierefreiheitserklärung und
  • regelmäßige Pflege / Überprüfung bei jeder Website-Änderung

Die Details und Erklärungen zu den einzelnen Prüfschritten sowie viele praktische Beispiele dazu findest du bei unserem Partner IEQ-health. Schau‘ doch mal vorbei!

Kontaktaufnahme:

Dr. Sebastian Schulz:

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